Iana Tripadus DI-ImmoGlow, [12.11.2025 22:21]
Neuigkeiten · GlowBiz Hub — Wie werde ich Unternehmer:in? (einfach & rechtskonform)

Wie werde ich Unternehmer:in in Deutschland – kurz & klar

Du willst selbständig starten — neben dem Job, während Bürgergeld/ALG oder mit einer neuen Idee. Hier findest du den gesamten Weg in einfacher Sprache, mit offiziellen Quellen. Stand: November 2025.

1) Was bedeutet „Unternehmer:in“?

Freiberuflich (kein Gewerbe)

Beispiele: Übersetzen, Design, Journalismus, Unterricht, Heilberufe, Architektur, Kunst.

Wichtig: Keine Gewerbeanmeldung. Direkt beim Finanzamt melden.

§ 18 EStG

Gewerblich (mit Gewerbe)

Beispiele: Handel, Online-Shop, Gastronomie, Handwerk, Foto/Video-Service u. a.

Wichtig: Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt ist Pflicht.

§ 14 GewO

Iana Tripadus DI-ImmoGlow, [12.11.2025 22:21]
Tipp: Unsicher, ob frei oder gewerblich? Frag kostenlos bei IHK/HWK nach.

2) Wer darf gründen?

Grundsätzlich jede Person mit Aufenthaltstitel „Erwerbstätigkeit erlaubt“. Das gilt auch für Personen mit Schutzstatus nach § 24 AufenthG und für EU-Bürger:innen.

Gründen mit Bürgergeld/ALG

Wichtig: Vorher beim Jobcenter/Arbeitsagentur melden und Förderantrag stellen.

3) Gewerbe anmelden — so geht’s

Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt (oft auch online). Du nutzt das Formular GewA 1. Gebühr: ca. 15–60 €.

SchrittWas tun?
1Tätigkeit weit genug, aber klar beschreiben (damit du später Leistungen erweitern kannst).
2GewA 1 online/vor Ort ausfüllen, Ausweis mitbringen, ggf. Erlaubnisse.
3Abgeben & zahlen. Bestätigung aufbewahren.

Mehrere Tätigkeiten & Erlaubnisse

Du darfst mehrere Tätigkeiten zusammen oder separat anmelden. Erlaubnispflichtig u. a.:

  • Gaststätten mit Alkoholausschank (Gaststättenerlaubnis)
  • meisterpflichtige Handwerke (Meisterbrief)
  • Finanz-/Versicherungsvermittlung (Sachkunde)
  • Personenbeförderung (Taxi, Mietwagen)
  • Immobilienmakler:in (§ 34c GewO)
Erst prüfen: IHK/HWK sagen dir, ob eine Erlaubnis nötig ist.

4) Finanzamt & Kleinunternehmerregelung

Nach der Gewerbeanmeldung meldet das Amt dich automatisch beim Finanzamt. Du bekommst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (online über ELSTER).

Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

Wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 22.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 € bleibt, kannst du die KUR wählen (keine USt. auf Rechnungen). § 19 UStG

5) Was passiert danach?

  • IHK/HWK: Mitgliedschaft i. d. R. Pflicht (Freiberufler nicht). Gründer oft beitragsfrei in den ersten Jahren (regional unterschiedlich).
  • Berufsgenossenschaft: gesetzliche Unfallversicherung deiner Branche.
  • Steuernummer/USt-ID: kommt vom Finanzamt.
  • Pflichten: Einnahmen/Ausgaben dokumentieren, ggf. Versicherungen (Haftpflicht!), Impressum & Datenschutzerklärung auf der Website.

6) Dein Fahrplan in 7 Schritten

Iana Tripadus DI-ImmoGlow, [12.11.2025 22:21]
SchrittKurz erklärt
1Idee & Zielgruppe klären, groben Plan machen (Preis, Angebot, Kanal).
2Rechtsform wählen (meist Einzelunternehmen; zu zweit: GbR; Haftungsschutz: UG/GmbH).
3Gewerbe anmelden (GewA 1, 15–60 €).
4ELSTER-Fragebogen, ggf. Kleinunternehmerregelung wählen.
5Geschäftskonto & Basis-Versicherungen.
6Impressum/Datenschutz veröffentlichen; erste Rechnungen korrekt schreiben.
7Kontinuierlich dokumentieren (Buchhaltung), Kund:innen gewinnen.

Offizielle Rechtsquellen & Links

Hinweis: Bildungs- und Informationsangebot. Keine individuelle Rechts-/Steuerberatung. Angaben nach bestem Wissen, Stand November 2025.

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