Neue Umsatzgrenzen gelten jetz
Kleinunternehmer 2025 – Die neuen Umsatzgrenzen einfach erklärt
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist für viele Selbstständige der Einstieg in die Selbstständigkeit. Sie spart Bürokratie, weil keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausgewiesen und keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben werden müssen.
Zum Jahr 2025 wurden die Umsatzgrenzen angepasst. Damit du sicher entscheiden kannst, ob du noch Kleinunternehmer:in bist oder nicht, fassen wir die wichtigsten Punkte für dich zusammen.
Rechtsgrundlage: § 19 UStG
Die Kleinunternehmerregelung steht in § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) . Dort ist geregelt, bis zu welchem Umsatz du auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichten kannst.
Verständliche Informationen dazu findest du u. a. hier:
- Bundesministerium der Finanzen (BMF) – Informationen zur Kleinunternehmerregelung
- Industrie- und Handelskammern (IHK) – Merkblätter für Kleinunternehmer
- DATEV – Fachinformationen zu § 19 UStG
Die neuen Grenzen ab 2025
Entscheidend sind immer zwei Jahre: das Vorjahr und das laufende Jahr.
- Umsatz im Vorjahr: maximal 25.000 € (netto)
- Umsatz im laufenden Jahr: voraussichtlich maximal 100.000 € (netto)
Beide Bedingungen müssen erfüllt sein, damit du die Kleinunternehmerregelung weiter anwenden darfst.
Was zählt zum Umsatz?
Für die Grenze zählt dein gesamter steuerpflichtiger Umsatz aus deiner unternehmerischen Tätigkeit. Dazu gehören zum Beispiel:
- Einnahmen aus Dienstleistungen
- Verkäufe von Waren (online und offline)
- Einnahmen über Plattformen wie Etsy, eBay, Amazon, Digistore usw.
- Zahlungen über PayPal, Stripe oder andere Zahlungsdienstleister
Nicht zum maßgeblichen Umsatz zählen:
- private Einlagen und Gesellschaftereinlagen
- Kredite und Darlehen
- echte Schenkungen, die nichts mit deinem Unternehmen zu tun haben
Was passiert, wenn du die Grenze überschreitest?
Überschreitest du die Grenze im Vorjahr oder die Prognose für das laufende Jahr, bist du im Regelfall kein Kleinunternehmer mehr. Das bedeutet: