Iana Tripadus GlowBiz Hub, [20.11.2025 0:16]

Gigabit-Infrastrukturverordnung 2025 – Neue EU-Internetregeln ab November

Seit dem 12. November 2025 gilt in der gesamten Europäischen Union die Gigabit-Infrastrukturverordnung, offiziell Verordnung (EU) 2024/1309 über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Aufbaus von Gigabit-Netzen. Die Verordnung wird oft auch als Gigabit Infrastructure Act (GIA) bezeichnet und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

Ziel ist es, den Ausbau von Glasfaser- und anderen Netzen mit sehr hoher Kapazität schneller, einfacher und kostengünstiger zu machen.
Hintergrundinfos und eine Zusammenfassung findest du z. B. auf EUR-Lex – Gigabit-Infrastrukturverordnung und bei der Bundesregierung: „Was ist neu im November 2025?“.

Kurz gesagt: Die neuen Regeln sollen dafür sorgen, dass Glasfaser schneller bei dir im Unternehmen ankommt – mit weniger Bürokratie und klareren Abläufen.

Worum geht es genau?

Der Ausbau digitaler Netze war bisher oft langsam und teuer. Straßen wurden mehrfach aufgerissen, Genehmigungen dauerten ewig und Informationen waren schwer zu finden. Die Gigabit-Infrastrukturverordnung setzt hier an und bringt unter anderem:

  • gemeinsame Nutzung vorhandener Infrastruktur (z. B. Leerrohre, Masten, Gebäude),
  • bessere Koordinierung von Bauarbeiten,
  • vereinfachte und digitalisierte Genehmigungsverfahren,
  • mehr Transparenz über geplante Ausbauprojekte und verfügbare Netze.

Eine kompakte Erklärung dazu bietet z. B. die DIHK: Gigabit Infrastructure Act (GIA) – DIHK.

Wer ist betroffen?

Direkt betroffen sind vor allem:

  • Telekommunikationsunternehmen, die Glasfaser- oder Mobilfunknetze ausbauen,
  • Eigentümer anderer Infrastrukturen (z. B. Energie-, Wasser- oder Verkehrsnetze),
  • öffentliche Stellen und Kommunen, die Genehmigungen erteilen,
  • Eigentümer und Bauherren von Gebäuden, in denen moderne Netze verlegt werden sollen.

Indirekt profitieren aber auch Unternehmen und Selbstständige, denn schnellerer und planbarer Netzausbau bedeutet bessere Internetanbindungen am Standort.

Was ändert sich konkret?

1. Zugang zu bestehender Infrastruktur

Netzbetreiber bekommen unter bestimmten Bedingungen das Recht, bestehende Iana Tripadus DI-ImmoGlow, [20.11.2025 0:16] Infrastrukturen mitzunutzen – zum Beispiel Leerrohre oder Masten anderer Betreiber oder der öffentlichen Hand. Damit müssen Straßen und Gehwege nicht mehrfach aufgerissen werden. [oai_citation:0‡dihk.de](https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/wirtschaft-digital/dihk-durchblick-digital/europaeisches-gesetz-ueber-kuenstliche-intelligenz-101770?utm_source=chatgpt.com)

2. Koordinierung von Bauarbeiten

Öffentliche Bauarbeiten (z. B. Straßenbau) und Netzausbau sollen besser aufeinander abgestimmt werden. Wird ohnehin gegraben, sollen Glasfaserkabel möglichst gleich mit verlegt werden (Mitverlegung). [oai_citation:1‡dihk.de](https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/wirtschaft-digital/dihk-durchblick-digital/europaeisches-gesetz-ueber-kuenstliche-intelligenz-101770?utm_source=chatgpt.com)

3. Schnellere Genehmigungen

Genehmigungsverfahren für den Netzausbau sollen deutlich schneller gehen. In vielen Fällen gilt: Maximal vier Monate für eine Entscheidung. Reagiert die Behörde gar nicht, kann die Genehmigung als erteilt gelten. [oai_citation:2‡Bundesregierung](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neuregelungen-november-25-2391158?utm_source=chatgpt.com)

4. Digitale Informationsstellen

Die Mitgliedstaaten müssen zentrale digitale Informations- und Anlaufstellen einrichten. Dort sollen Daten zu bestehenden Netzen, zu geplanten Projekten und zu Genehmigungsverfahren gebündelt werden. [oai_citation:3‡Eur-Lex](https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/gigabit-infrastructure-act-gia.html?utm_source=chatgpt.com)

5. Vorgaben für gebäudeinterne Netze

Für neue oder umfassend renovierte Gebäude gelten schrittweise strengere Anforderungen an die Vorbereitung für Glasfaser. Damit soll sichergestellt werden, dass moderne Anschlüsse später schneller aktiviert werden können. [oai_citation:4‡dihk.de](https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/wirtschaft-digital/dihk-durchblick-digital/europaeisches-gesetz-ueber-kuenstliche-intelligenz-101770?utm_source=chatgpt.com)

Was bedeutet das für dein Unternehmen?

Auch wenn die Verordnung vor allem Netzbetreiber und Behörden adressiert, hat sie ganz praktische Auswirkungen für Unternehmer:innen:

  • Standorte mit schwachem Internet können mittelfristig besser angebunden werden.
  • Bei Neu- oder Umbauten lohnt es sich, früh auf glasfaserfähige Gebäudeausstattung zu achten.
  • Kommunen und Netzbetreiber müssen transparenter kommunizieren, wo und wann ausgebaut wird.
  • Die Chance steigt, dass du schneller von DSL auf Glasfaser wechseln kannst.

Medienberichte fassen die Auswirkungen auf Nutzer:innen anschaulich zusammen, z. B.:

Was solltest du jetzt konkret tun?

  1. Internet-Situation am Standort prüfen
    Wie stabil ist dein aktueller Anschluss? Gibt es bereits Glasfaserangebote? Falls nein: Erfrage bei deinem Anbieter oder bei der Kommune geplante Ausbauprojekte.
  2. Bei Neu- oder Umbau Glasfaser mitdenken
    Sprich frühzeitig mit Vermieter:in, Architekt:in oder Bauunternehmen über glasfaserfähige Gebäudeverkabelung.
  3. Iana Tripadus DI-ImmoGlow, [20.11.2025 0:16] Informationen nutzen
    Nutze zentrale Informationsangebote von Bund und Ländern (z. B. Gigabit-Büro des Bundes), um den Ausbau in deiner Region im Blick zu behalten.
  4. Verträge im Blick behalten
    Wenn in deiner Region Glasfaser anliegt, lohnt sich ein Vergleich der Tarife – oft gibt es bessere Konditionen als beim alten DSL-Anschluss.
Die Gigabit-Infrastrukturverordnung ist kein „Kleingedrucktes für Jurist:innen“, sondern ein Signal: Schnelles Internet soll in Europa zur Normalität werden – auch für kleine Unternehmen und Selbstständige.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Sie sollen dir einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Änderungen geben.

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