Finanzamt & Steuern richtig starten
Einfach erklärt, mit offiziellen Quellen. Stand: November 2025.
1. Anmeldung beim Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Nach der Gewerbeanmeldung (oder bei einer freiberuflichen Tätigkeit nach Aufnahme deiner Arbeit) musst du dem Finanzamt den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ elektronisch übermitteln. Das machst du über das Portal ELSTER.
2. Welche Steuern gelten für Selbstständige?
Als Selbstständige:r hast du es nicht mit nur einer Steuer zu tun, sondern mit mehreren möglichen Steuerarten. Entscheidend ist, was du machst und wieviel du verdienst.
| Steuerart | Wann betrifft dich das? |
|---|---|
| Einkommensteuer (§ 2 EStG) | Immer – auf deinen Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben). |
| Umsatzsteuer (§ 19 UStG / Regelbesteuerung) | Wenn du nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt oder deine Umsätze die Grenzen überschreiten. |
| Gewerbesteuer (§ 11 GewStG) | Nur für gewerbliche Tätigkeiten und erst ab einem Gewinn von über 24.500 € pro Jahr. |
Offizielle Grundlagen: Einkommensteuer nach § 2 EStG, Umsatzsteuer nach § 19 UStG, Gewerbesteuer nach § 11 GewStG.
3. Kleinunternehmerregelung (KUR) nach § 19 UStG
Die Kleinunternehmerregelung (KUR) kann dir den Start erleichtern, weil du dich nicht sofort um Umsatzsteuer kümmern musst. Sie ist aber mit ein paar Einschränkungen verbunden.
- Voraussetzung: Dein Jahresumsatz lag im Vorjahr unter 22.000 € und wird im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 € bleiben.
- Keine Umsatzsteuer auf der Rechnung: Du weist auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus.
- Hinweis auf der Rechnung: Du schreibst z. B.: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
- Nachteil (Vorsteuer): Du kannst keine Vorsteuer (Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen) vom Finanzamt zurückholen.
Ausführlich nachzulesen im Gesetzestext § 19 UStG.
4. Dein wichtigster Startschritt: die richtige Einordnung
Der entscheidende Schritt ist, deine Tätigkeit richtig einzuordnen – bist du freiberuflich oder gewerblich tätig? Davon hängt ab, ob du Gewerbesteuer zahlen musst und welche Pflichten du hast.
| Tätigkeitsart | Iana Tripadus DI-ImmoGlow, [12.11.2025 23:39]Kurzbeschreibung | Folge für Steuern |
|---|---|---|
| Freiberuflich (Freiberufler:in) | Katalogberufe, z. B. Ärzt:innen, Anwält:innen, Journalist:innen, Künstler:innen, beratende Ingenieur:innen oder Programmierer:innen. | Keine Gewerbesteuer. Die Besteuerung erfolgt über die Einkommensteuer auf den Gewinn. |
| Gewerblich (Gewerbetreibende:r) | Handel, Produktion, Vermittlung, Online-Shop, viele Dienstleistungsbetriebe – alles, was nicht freiberuflich ist. | Einkommensteuer auf den Gewinn plus ggf. Gewerbesteuer, sobald der Gewinn über 24.500 € pro Jahr liegt. |
Wichtiger rechtlicher & steuerlicher Hinweis
Diese Übersicht ist eine allgemeine, stark vereinfachte Information zum Einstieg in das Thema Steuern für Selbstständige in Deutschland. Das Steuerrecht ist komplex und kann sich jederzeit ändern. Jeder Einzelfall – insbesondere die Abgrenzung zwischen Freiberufler:in und Gewerbetreibende:r – muss individuell beurteilt werden.
Empfehlung: Für einen rechtlich und steuerlich abgesicherten Start ziehe bitte in jedem Fall eine persönliche Beratung durch eine:n qualifizierte:n Steuerberater:in oder Fachanwält:in für Steuerrecht hinzu.