Neue Umsatzgrenzen gelten jetz

Kleinunternehmer 2025 – Die neuen Umsatzgrenzen einfach erklärt

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist für viele Selbstständige der Einstieg in die Selbstständigkeit. Sie spart Bürokratie, weil keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausgewiesen und keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben werden müssen.

Zum Jahr 2025 wurden die Umsatzgrenzen angepasst. Damit du sicher entscheiden kannst, ob du noch Kleinunternehmer:in bist oder nicht, fassen wir die wichtigsten Punkte für dich zusammen.

Kleinunternehmer zu sein ist keine „zweite Klasse“, sondern ein legitimer Einstieg – wichtig ist nur, dass du die Grenzen kennst.

Rechtsgrundlage: § 19 UStG

Die Kleinunternehmerregelung steht in § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) . Dort ist geregelt, bis zu welchem Umsatz du auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichten kannst.

Verständliche Informationen dazu findest du u. a. hier:

Die neuen Grenzen ab 2025

Entscheidend sind immer zwei Jahre: das Vorjahr und das laufende Jahr.

  • Umsatz im Vorjahr: maximal 25.000 € (netto)
  • Umsatz im laufenden Jahr: voraussichtlich maximal 100.000 € (netto)

Beide Bedingungen müssen erfüllt sein, damit du die Kleinunternehmerregelung weiter anwenden darfst.

Was zählt zum Umsatz?

Für die Grenze zählt dein gesamter steuerpflichtiger Umsatz aus deiner unternehmerischen Tätigkeit. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Einnahmen aus Dienstleistungen
  • Verkäufe von Waren (online und offline)
  • Einnahmen über Plattformen wie Etsy, eBay, Amazon, Digistore usw.
  • Zahlungen über PayPal, Stripe oder andere Zahlungsdienstleister

Nicht zum maßgeblichen Umsatz zählen:

  • private Einlagen und Gesellschaftereinlagen
  • Kredite und Darlehen
  • echte Schenkungen, die nichts mit deinem Unternehmen zu tun haben

Was passiert, wenn du die Grenze überschreitest?

Überschreitest du die Grenze im Vorjahr oder die Prognose für das laufende Jahr, bist du im Regelfall kein Kleinunternehmer mehr. Das bedeutet:

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