GlowBiz Hub,[16.11.2025 20:41]

Erste Kund*innen finden in Deutschland – verständlich, klar und rechtssicher

Du möchtest wissen, wie du deine ersten Kund*innen findest – und zwar so, dass alles rechtlich korrekt ist. Hier bekommst du eine klare, einfache und zuverlässige Erklärung: zuerst die gesetzlichen Grundlagen, dann praktische Wege, wie du deine ersten Aufträge finden kannst.

Stand: November 2025  |  Hinweis: Diese Seite basiert auf geltendem deutschen Gewerbe- und Steuerrecht (§ 14 GewO, § 138 AO, § 19 UStG, § 5 TMG, DSGVO, § 14 UStG, § 147 AO).

1) Ab wann gelte ich als selbstständig?

Selbstständigkeit beginnt rechtlich, sobald du Leistungen eigenverantwortlich und gegen Bezahlung anbietest. Ab diesem Moment greifen die Regeln des deutschen Gewerbe- und Steuerrechts – egal, ob du groß startest oder nur kleine Aufträge annimmst.

Wichtig: Sobald du regelmäßig Geld bekommst, bist du nicht mehr „privat“, sondern gewerblich bzw. selbstständig tätig.

2) Rechtlicher Start, bevor du Kund*innen annimmst

Bevor du aktiv Kund*innen suchst, müssen ein paar rechtliche Grundlagen stehen. Damit vermeidest du Probleme mit Behörden oder dem Finanzamt.

2.1 Gewerbe anmelden – Pflicht nach § 14 GewO

Die meisten Tätigkeiten sind gewerbepflichtig. Die Anzeigepflicht ergibt sich aus § 14 Gewerbeordnung (GewO).

  • Wo? Gewerbeamt der Stadt / Gemeinde
  • Wann? Vor oder unverzüglich nach Tätigkeitsbeginn
  • Folge: Weiterleitung deiner Daten an das Finanzamt

2.2 Steuerliche Erfassung – Fragebogen nach § 138 AO

Nach der Gewerbeanmeldung verlangt das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Grundlage ist § 138 Abgabenordnung (AO).

  • Du erhältst deine Steuernummer
  • Du entscheidest über die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

2.3 Kleinunternehmerregelung – was bedeutet das?

Wenn du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, erhebst du keine Umsatzsteuer und musst keine Umsatzsteuer abführen. Dafür gelten Umsatzgrenzen. Für viele Gründer*innen ist das die einfachste Startoption.

3) Online sichtbar werden – was ist erlaubt?

Deine Kund*innen müssen dich finden können. Sichtbarkeit ist wichtig – aber es gibt klare gesetzliche Vorgaben.

3.1 Website mit Impressum und Datenschutz

Wenn du eine Website oder Social-Media gewerblich nutzt, gilt:

  • Impressumspflicht nach § 5 TMG
  • Datenschutzpflicht nach DSGVO (Art. 6, Art. 13)
Wichtig: Auch Instagram, Facebook oder TikTok benötigen ein Impressum-Link, wenn du sie geschäftlich nutzt.

3.2 Google Unternehmensprofil – rechtlich zulässig

GlowBiz Hub, [16.11.2025 20:41] Ein Google-Unternehmenseintrag ist erlaubt und kostenlos, solange deine Daten korrekt sind und zu deinem Impressum passen. Kund*innen finden dich dadurch leichter.

4) Wo finde ich real meine ersten Kund*innen?

Nachdem die rechtlichen Grundlagen erledigt sind, kannst du aktiv Aufträge gewinnen. Hier die seriösesten und rechtssicheren Wege:

4.1 Empfehlungen und persönliches Umfeld

  • Freund*innen, Familien, Bekannte informieren
  • Kleinen Bonus anbieten für Weiterempfehlungen
  • Bewertungen (Google) sammeln – vollkommen legal

4.2 Lokale Präsenz

  • Karten/Flyer in Geschäften ablegen (nur mit Erlaubnis)
  • Lokale Unternehmer*innen-Treffen

4.3 Online

  • Seriöse Facebook- oder Telegram-Gruppen deiner Stadt
  • Einfache Beiträge über deine Dienstleistung
  • Immer klare Kontaktmöglichkeiten angeben
Tipp: Schreib klar, ohne Fachsprache, und erkläre immer, welches Problem du löst.

5) Rechnungen & Dokumente – damit alles korrekt bleibt

Rechnungen benötigen bestimmte Pflichtangaben. Grundlage ist § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG).

  • Name + Anschrift (du & Kundschaft)
  • Rechnungsdatum + Leistungsdatum
  • Leistungsbeschreibung
  • Betrag
  • Hinweis gem. § 19 UStG bei Kleinunternehmer*innen

Unterlagen müssen gemäß § 147 AO bis zu 10 Jahre aufbewahrt werden.

6) Zusammenfassung

  • Gewerbe nach § 14 GewO anmelden
  • Steuerliche Erfassung nach § 138 AO
  • Kleinunternehmerregelung § 19 UStG prüfen
  • Impressum (§ 5 TMG) & Datenschutz (DSGVO)
  • Rechnungen nach § 14 UStG
  • Unterlagen nach § 147 AO aufbewahren
  • Seriöse Wege nutzen, um erste Kund*innen zu gewinnen

So findest du deine ersten Kund*innen in Deutschland – klar, einfach und vollständig rechtskonform.

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