Iana Tripadus DI-ImmoGlow, [12.11.2025 23:39]
GlowBiz Hub · Finanzamt & Steuern richtig starten

Finanzamt & Steuern richtig starten

Einfach erklärt, mit offiziellen Quellen. Stand: November 2025.

1. Anmeldung beim Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Nach der Gewerbeanmeldung (oder bei einer freiberuflichen Tätigkeit nach Aufnahme deiner Arbeit) musst du dem Finanzamt den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ elektronisch übermitteln. Das machst du über das Portal ELSTER.

Wichtig: Ohne diesen Fragebogen erhältst du keine betriebliche Steuernummer. Diese brauchst du, um ordnungsgemäße Rechnungen zu schreiben und ein Geschäftskonto zu eröffnen.

2. Welche Steuern gelten für Selbstständige?

Als Selbstständige:r hast du es nicht mit nur einer Steuer zu tun, sondern mit mehreren möglichen Steuerarten. Entscheidend ist, was du machst und wieviel du verdienst.

Steuerart Wann betrifft dich das?
Einkommensteuer (§ 2 EStG) Immer – auf deinen Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben).
Umsatzsteuer (§ 19 UStG / Regelbesteuerung) Wenn du nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt oder deine Umsätze die Grenzen überschreiten.
Gewerbesteuer (§ 11 GewStG) Nur für gewerbliche Tätigkeiten und erst ab einem Gewinn von über 24.500 € pro Jahr.

Offizielle Grundlagen: Einkommensteuer nach § 2 EStG, Umsatzsteuer nach § 19 UStG, Gewerbesteuer nach § 11 GewStG.

3. Kleinunternehmerregelung (KUR) nach § 19 UStG

Die Kleinunternehmerregelung (KUR) kann dir den Start erleichtern, weil du dich nicht sofort um Umsatzsteuer kümmern musst. Sie ist aber mit ein paar Einschränkungen verbunden.

  • Voraussetzung: Dein Jahresumsatz lag im Vorjahr unter 22.000 € und wird im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 € bleiben.
  • Keine Umsatzsteuer auf der Rechnung: Du weist auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus.
  • Hinweis auf der Rechnung: Du schreibst z. B.: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
  • Nachteil (Vorsteuer): Du kannst keine Vorsteuer (Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen) vom Finanzamt zurückholen.

Ausführlich nachzulesen im Gesetzestext § 19 UStG.

4. Dein wichtigster Startschritt: die richtige Einordnung

Der entscheidende Schritt ist, deine Tätigkeit richtig einzuordnen – bist du freiberuflich oder gewerblich tätig? Davon hängt ab, ob du Gewerbesteuer zahlen musst und welche Pflichten du hast.

Iana Tripadus DI-ImmoGlow, [12.11.2025 23:39]
TätigkeitsartKurzbeschreibung Folge für Steuern
Freiberuflich (Freiberufler:in) Katalogberufe, z. B. Ärzt:innen, Anwält:innen, Journalist:innen, Künstler:innen, beratende Ingenieur:innen oder Programmierer:innen. Keine Gewerbesteuer. Die Besteuerung erfolgt über die Einkommensteuer auf den Gewinn.
Gewerblich (Gewerbetreibende:r) Handel, Produktion, Vermittlung, Online-Shop, viele Dienstleistungsbetriebe – alles, was nicht freiberuflich ist. Einkommensteuer auf den Gewinn plus ggf. Gewerbesteuer, sobald der Gewinn über 24.500 € pro Jahr liegt.
Bei Unsicherheit: Lass deine Einstufung im Zweifel durch eine:n Steuerberater:in prüfen. Auch die IHK oder Handwerkskammer (HWK/ZDH) können erste Hinweise geben – das ersetzt jedoch keine individuelle Steuerberatung.

Wichtiger rechtlicher & steuerlicher Hinweis

Diese Übersicht ist eine allgemeine, stark vereinfachte Information zum Einstieg in das Thema Steuern für Selbstständige in Deutschland. Das Steuerrecht ist komplex und kann sich jederzeit ändern. Jeder Einzelfall – insbesondere die Abgrenzung zwischen Freiberufler:in und Gewerbetreibende:r – muss individuell beurteilt werden.

Empfehlung: Für einen rechtlich und steuerlich abgesicherten Start ziehe bitte in jedem Fall eine persönliche Beratung durch eine:n qualifizierte:n Steuerberater:in oder Fachanwält:in für Steuerrecht hinzu.

Anmelden

Registrieren

Passwort zurücksetzen

Bitte gib deinen Benutzernamen oder deine E-Mail-Adresse an. Du erhältst anschließend einen Link zur Erstellung eines neuen Passworts per E-Mail.