Wie werde ich Unternehmer:in in Deutschland – kurz & klar
Du willst selbständig starten — neben dem Job, während Bürgergeld/ALG oder mit einer neuen Idee. Hier findest du den gesamten Weg in einfacher Sprache, mit offiziellen Quellen. Stand: November 2025.
1) Was bedeutet „Unternehmer:in“?
Freiberuflich (kein Gewerbe)
Beispiele: Übersetzen, Design, Journalismus, Unterricht, Heilberufe, Architektur, Kunst.
Wichtig: Keine Gewerbeanmeldung. Direkt beim Finanzamt melden.
Gewerblich (mit Gewerbe)
Beispiele: Handel, Online-Shop, Gastronomie, Handwerk, Foto/Video-Service u. a.
Wichtig: Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt ist Pflicht.
2) Wer darf gründen?
Grundsätzlich jede Person mit Aufenthaltstitel „Erwerbstätigkeit erlaubt“. Das gilt auch für Personen mit Schutzstatus nach § 24 AufenthG und für EU-Bürger:innen.
Gründen mit Bürgergeld/ALG
- Einstiegsgeld für Bürgergeld-Bezug: § 16b SGB II
- Gründungszuschuss für ALG I: § 93 SGB III
3) Gewerbe anmelden — so geht’s
Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt (oft auch online). Du nutzt das Formular GewA 1. Gebühr: ca. 15–60 €.
| Schritt | Was tun? |
|---|---|
| 1 | Tätigkeit weit genug, aber klar beschreiben (damit du später Leistungen erweitern kannst). |
| 2 | GewA 1 online/vor Ort ausfüllen, Ausweis mitbringen, ggf. Erlaubnisse. |
| 3 | Abgeben & zahlen. Bestätigung aufbewahren. |
Mehrere Tätigkeiten & Erlaubnisse
Du darfst mehrere Tätigkeiten zusammen oder separat anmelden. Erlaubnispflichtig u. a.:
- Gaststätten mit Alkoholausschank (Gaststättenerlaubnis)
- meisterpflichtige Handwerke (Meisterbrief)
- Finanz-/Versicherungsvermittlung (Sachkunde)
- Personenbeförderung (Taxi, Mietwagen)
- Immobilienmakler:in (§ 34c GewO)
4) Finanzamt & Kleinunternehmerregelung
Nach der Gewerbeanmeldung meldet das Amt dich automatisch beim Finanzamt. Du bekommst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (online über ELSTER).
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 22.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 € bleibt, kannst du die KUR wählen (keine USt. auf Rechnungen). § 19 UStG
5) Was passiert danach?
- IHK/HWK: Mitgliedschaft i. d. R. Pflicht (Freiberufler nicht). Gründer oft beitragsfrei in den ersten Jahren (regional unterschiedlich).
- Berufsgenossenschaft: gesetzliche Unfallversicherung deiner Branche.
- Steuernummer/USt-ID: kommt vom Finanzamt.
- Pflichten: Einnahmen/Ausgaben dokumentieren, ggf. Versicherungen (Haftpflicht!), Impressum & Datenschutzerklärung auf der Website.
6) Dein Fahrplan in 7 Schritten
| Schritt | Kurz erklärt |
|---|---|
| 1 | Idee & Zielgruppe klären, groben Plan machen (Preis, Angebot, Kanal). |
| 2 | Rechtsform wählen (meist Einzelunternehmen; zu zweit: GbR; Haftungsschutz: UG/GmbH). |
| 3 | Gewerbe anmelden (GewA 1, 15–60 €). |
| 4 | ELSTER-Fragebogen, ggf. Kleinunternehmerregelung wählen. |
| 5 | Geschäftskonto & Basis-Versicherungen. |
| 6 | Impressum/Datenschutz veröffentlichen; erste Rechnungen korrekt schreiben. |
| 7 | Kontinuierlich dokumentieren (Buchhaltung), Kund:innen gewinnen. |
Offizielle Rechtsquellen & Links
- Gewerbeanmeldung: § 14 GewO
- Maklererlaubnis: § 34c GewO
- Freie Berufe: § 18 EStG
- Kleinunternehmerregelung: § 19 UStG
- Schutzstatus/Erwerbstätigkeit: § 24 AufenthG
- ELSTER (Fragebogen): elster.de
- BA-Gründung/Gründungszuschuss: arbeitsagentur.de
- Einstiegsgeld: § 16b SGB II
- Gründungszuschuss: § 93 SGB III
Hinweis: Bildungs- und Informationsangebot. Keine individuelle Rechts-/Steuerberatung. Angaben nach bestem Wissen, Stand November 2025.